Therapieablauf
Nachdem Sie Kontakt aufgenommen haben, vereinbaren wir zeitnah einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, in welchem Sie ihr Anliegen schildern können. Anschließend können zwei Sprechstundentermine sowie zwei Probatorik-Sitzungen stattfinden. In dieser Initialphase mit insgesamt bis zu fünf Terminen geht es um das gegenseitige Kennenlernen, den Einblick in das Setting, die Vorstellung der Behandlungsansätze, die Diagnostik und Diagnosestellung sowie die Behandlungsplanung. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen möchten.
An die erste Phase kann sich die eigentliche Therapie anschließen. Diese umfasst in der Regel 12-24 Sitzungen á 50 Min. Danach kann bei vorliegender Notwendigkeit ein Antrag auf Kostenübernahme für eine Langzeittherapie mit weiteren Sitzungen gestellt werden.
Kosten der Psychotherapie
Ich bin staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin. Das bedeutet, dass private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe die Kosten einer Psychotherapie bei mir in der Regel übernehmen. Allerdings variiert die Anzahl der genehmigungsfähigen Sitzungen pro Jahr und die Modalitäten der Antragstellung in Abhängigkeit von der jeweiligen Krankenversicherung, weshalb die Abklärung einer Kostenübernahme vor Therapiebeginn notwendig ist. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme. Das genauere Vorgehen bei einer Psychotherapie, die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung sowie weitere Details können gerne in einem Erstgespräch geklärt werden.
Die Kosten der Behandlung werden nach der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP; 2,3-facher Satz) in Rechnung gestellt.
Hier können Sie sich über die Abrechnungsempfehlungen informieren:
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Behandlung bei mir nicht.
SelbstzahlerInnen
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie oder psychotherapeutischen Beratung selbst zu tragen. Die Gebühren orientieren sich hierbei ebenfalls an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP, 2,3-facher Satz).
Die Kosten für selbstzahlende Behandlungen sind als Außergewöhnliche Belastungen i.d.R. steuerlich absetzbar.